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   OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08 - 80   

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https://dejure.org/2010,27163
OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08 - 80 (https://dejure.org/2010,27163)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.11.2010 - 5 U 501/08 - 80 (https://dejure.org/2010,27163)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. November 2010 - 5 U 501/08 - 80 (https://dejure.org/2010,27163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht im Treppenhaus eines Praxen- und Bürogebäudes bei Dunkelheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht im Treppenhaus eines Praxen- und Bürogebäudes bei Dunkelheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Treppenhausbeleuchtung - Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Geht es um die Anforderungen an die verkehrssichere Erstellung des Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses, so ist nach dem vorstehend Gesagten zu fragen, ob der Hauseigentümer sich bei der baulichen Gestaltung wie ein ordentlicher und besonnener Bauherr verhalten und den Integritätsansprüchen der das Treppenhaus benutzenden Personen in vernünftiger und gewissenhafter Weise Rechnung getragen hat (BGH - Urt. v. 31.05.1994 - VI ZR 233/93 - NJW 1994, 2232).

    Denn die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis verfolgt andere Zwecke als die auf den Vertrauenserwartungen des Verkehrs beruhende, auf den Integritätsschutz gefährdeter Personen ausgerichtete und deshalb in ihrer Zielsetzung umfassendere Verkehrssicherungspflicht (BGH - Urt. v. 31.05.1994 - VI ZR 233/93 - NJW 1994, 2232).

  • BGH, 15.07.1997 - VI ZR 184/96

    Voraussetzungen eines Feststellungsantrags hinsichtlich Ersatzpflicht für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Der Erlass eines Feststellungsurteils setzt lediglich voraus, dass aus dem festzustellenden Rechtsverhältnis mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Ansprüche entstehen können (BGH, Urt. v. 15.07.1997 - VI ZR 184/96 - NJW 1998, 160).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 7 U 94/03

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Hinweisschild auf Nichträumung von Eis und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Das OLG Karlsruhe hat im Jahr 2004 für eine Schulterverletzung aufgrund eines Sturzes, die operativ behandelt werden musste und zu einer geringfügig endgradigen Bewegungseinschränkung geführt hatte, ein Schmerzensgeld von 3.500,00 EUR zugesprochen (OLG Karlsruhe, MDR 2005, 449).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Verwirklicht sich im Schadensfalle gerade die Gefahr, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll, so spricht auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war (BGH, Urt. v. 14.12.1993 - VI ZR 271/92 - NJW 1994, 945).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Erforderlich ist aber das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren; haftungsbegründend wird deshalb die Nichtabwendung einer Gefahr dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (BGH, Urt. v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89 - NJW 1990, 1236).
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    In zweiter Linie ist das Maß des beiderseitigen Verschuldens abzuwägen (BGH, Urt. v. 20.01.1998 - VI ZR 59/97 - NJW 1998, 1137).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.2007 - 19 U 29/07

    Verkehrssicherungspflicht: Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Sturzes auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Von dem Benutzer einer Treppe kann erwartet werden, dass er sich auf die Treppe konzentriert, weil allgemein bekannt ist, dass Treppen mit größeren Gefahren verbunden sind als ebene Strecken (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 341).
  • OLG Köln, 08.11.2000 - 11 U 41/00

    Gelegentliche Besucher eines Mieters fallen nicht in den Schutzbereich des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    An die Sicherung von Treppenanlagen sind besonders hohe Anforderungen zu stellen, weil in solchen Bereichen die Gefahr von Stürzen erfahrungsgemäß hoch ist (OLG Köln MDR 2001, 561).
  • OLG Koblenz, 12.10.1995 - 5 U 324/95

    Licht im Treppenhaus - was darf der Mieter erwarten?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Grundsätzlich ist eine Treppenhausbeleuchtung mit einem Zeitschalter (sogenanntes Minutenlicht) im Regelfall ausreichend, zumindest, wenn das Zeitintervall so ausreichend bemessen ist, dass nicht in jedem Stockwerk erneut ein Lichtschalter betätigt werden muss, um das Treppenhaus zu begehen (BGH, Urt. v. 08.01.1963 - VI ZR 246/61 - VersR 1963, 360; OLG Düsseldorf, VersR 1990, 870; OLG Koblenz, r+s 1997, 62; Hager in: Staudinger, 1999, § 823 BGB Rdn. E 194; Wagner in: MünchKomm(BGB), 4.Aufl., § 823 BGB Rdn. 443; Wellner in Geigel, Der Haftpflichtprozess, Kap. 14 Rdn. 129).
  • OLG Celle, 08.08.2001 - 9 U 134/01

    Anscheinsbeweis für die Richtigkeit einer Schilderung über einen Unfallvorgang;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.11.2010 - 5 U 501/08
    Ob es auch einen Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit einer Angabe gibt, die unmittelbar nach dem Unfall von der geschädigten Person gegenüber Dritten gemacht worden ist, weil - jedenfalls ohne Hinzutreten weiterer Umstände - nicht erkennbar ist, dass zu diesem Zeitpunkt ein Unfallopfer unzutreffende Angaben über den Unfallhergang macht (so OLG Celle, OLGR Celle 2001, 297), kann offen bleiben.
  • BGH, 08.01.1963 - VI ZR 246/61
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1989 - 22 U 294/88
  • OLG Saarbrücken, 30.06.2017 - 5 U 48/16

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Ausrichters eines Fußballturniers

    Wer eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, ist grundsätzlich verpflichtet, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren (BGH, Urt. v. 03.06.2008 - VI ZR 223/07 - VersR 2008, 1083 , m.w.N.; Urt. v. 19.12.1989 - VI ZR 182/89 - NJW 1990, 1236 ; Senat, Urt. v. 10.11.2010 - 5 U 501/08 - juris).

    Verwirklicht sich im Schadensfall gerade die Gefahr, der durch die Auferlegung bestimmter Verhaltenspflichten begegnet werden soll, so spricht auch bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Verstoß für den Schadenseintritt kausal war (BGH, Urt. v. 14.12.1993 - VI ZR 271/92 - NJW 1994, 945 ; Senat, Urt. v. 10.11.2010 - 5 U 501/08 - juris).

  • LG Düsseldorf, 10.09.2013 - 14e O 120/12

    Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei der Treppenhausbeleuchtung in

    Die Klägerin vertritt unter Bezugnahme auf das Urteil des OLG Saarbrücken vom 10.11.2010 - 5 U 501/08 - (NJOZ 2012, 172) die Auffassung, dass die Beklagte in ihrem Geschäftshaus T-Straße in Düsseldorf entweder ein Dauerlicht oder eine Beleuchtung, die durch Bewegungsmelder aktiviert wird, hätte anbringen müssen.
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